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Hundetaxe / AMICUS

Jeder Hund in der Einwohnergemeinde Fraubrunnen muss der Verwaltung gemeldet werden. Über den Online-Dienst finden Sie das entsprechende Formular.

Hundetaxe
Die Hundetaxe beträgt CHF 50.00 pro Hund und wird jährlich im August in Rechnung gestellt. Die Verhältnisse per Stichtag 1. August sind massgebend.

Von der Hundetaxe befreit sind Hilfs- und Begleithunde von Menschen mit einer Behinderung. Der Nachweis muss durch den Hundehalter erfolgen. Ebenfalls befreit sind Hunde, die am Stichtag unter 6 Monate alt sind.

Ihr erster Hund
Die Gemeindeverwaltung registriert neue Hundehalter in der Hundedatenbank Amicus. Der Tierarzt benötigt die Personen-ID damit der Hund registriert und dem Hundehalter zugeteilt werden kann.

Die Gemeinde ist somit die erste Anlaufstelle für neue Hundehalter.

Änderungen zum Hund oder Hundehalter
Sämtliche Änderungen wie Adresswechsel, Besitzerwechsel oder Todesfall des Hundes sind der Gemeindeverwaltung und allenfalls dem Tierarzt zu melden.

AMICUS
Amicus ist die Datenbank zur Registrierung von Hunden in der Schweiz. Als Hundehalter haben Sie Zugang zu Ihren Daten und zu denjenigen Ihrer Hunde. Sie verwalten E-Mailadressen, Telefonnummern und weitere Angaben selbständig.

Eine Weitergabe oder Übernahme eines bereits registrierten Hundes können Sie selbst vornehmen. Die Meldepflicht bei der Gemeindeverwaltung fällt dadurch nicht weg.

 

Weitere Infos zu «Amicus» finden Sie unter www.amicus.ch, über Tel 0848 777 100 oder info@amicus.ch

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