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Die rund 3‘900 (Stand 2022) Stimmberechtigten (Legislative) der Gemeinde Fraubrunnen bilden das oberste Organ der politischen Gemeinde. An der Gemeindeversammlung wie auch an der Urne können die Stimmberechtigten ihren Willen zu kommunalen Angelegenheiten äussern. Art. 20 der Gemeindeordnung regelt, welche Geschäfte der Gemeindeversammlung zur Abstimmungen vorgelegt werden. Dies sind unter anderem das Budget mit Festsetzung der Steueranlage, die Genehmigung der Jahresrechnung und die Beschlussfassung neuer, einmaliger Ausgaben von über CHF 500’000.--. Einmalige Ausgaben zwischen CHF 200‘000.-- und CHF 500‘000.-- unterliegen dem fakultativen Referendum. |
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