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Pilzkontrolle

Um gefährliche Vergiftungen vorzubeugen, kann privates Sammelgut der Pilzkontrollstelle zur Kontrolle vorgewiesen werden.

Pilzfachmann:
Jörg Gilgen
Tel. 034 422 98 20 / Natel 079 517 64 24

Pilzkontrolle
August - Ende Oktober
täglich 17.30 - 19.00
Mo geschlossen
Oberburgstrasse 1, Im Frommguet, 3400 Burgdorf

Pilzsammelverbot
Das Pilzsammelverbot im Kanton Bern wurde per 1. Juli 2012 aufgehoben (Inkraftsetzung der revidierten Naturschutzverordnung vom 10. November 1993; NSchV). Pilze können daher ab Juli 2012 ohne zeitliche Beschränkung gesammelt werden.

Vorschriften (Art. 23, Naturschutzverordnung)

  • Erlaubt sind 2 Kilogramm pro Tag und Person.
  • Das organisierte Sammeln von Pilzen in Gruppen ist verboten, ausgenommen sind Familien und geführte Exkursionen zu Ausbildungszwecken.


Weitere Informationen zum Thema Pilze finden Sie unter www.vapko.ch.

Zugehörige Objekte

Name
Pilzkontroll_Inserat_2019.pdf (PDF, 397.87 kB) Download 0 Pilzkontroll_Inserat_2019.pdf