Kopfzeile
Sprunglinks
Inhalt
Pilzkontrolle
Um gefährliche Vergiftungen vorzubeugen, kann privates Sammelgut der Pilzkontrollstelle zur Kontrolle vorgewiesen werden.
Pilzfachmann:
Jörg Gilgen
Tel. 034 422 98 20 / Natel 079 517 64 24
Pilzkontrolle
August - Ende Oktober
täglich 17.30 - 19.00
Mo geschlossen
Oberburgstrasse 1, Im Frommguet, 3400 Burgdorf
Pilzsammelverbot
Das Pilzsammelverbot im Kanton Bern wurde per 1. Juli 2012 aufgehoben (Inkraftsetzung der revidierten Naturschutzverordnung vom 10. November 1993; NSchV). Pilze können daher ab Juli 2012 ohne zeitliche Beschränkung gesammelt werden.
Vorschriften (Art. 23, Naturschutzverordnung)
- Erlaubt sind 2 Kilogramm pro Tag und Person.
- Das organisierte Sammeln von Pilzen in Gruppen ist verboten, ausgenommen sind Familien und geführte Exkursionen zu Ausbildungszwecken.
Weitere Informationen zum Thema Pilze finden Sie unter www.vapko.ch.
Zugehörige Objekte
Name | |||
---|---|---|---|
Pilzkontroll_Inserat_2019.pdf (PDF, 397.87 kB) | Download | 0 | Pilzkontroll_Inserat_2019.pdf |