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Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB)
Seit 1. Januar 2013 ist das neue Kindes- und Erwachsenenschutzrecht in Kraft. Die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde Mittelland Nord hat folgende Hauptaufgaben:
Kindesschutz
- Kindeswohl & Kindesschutz
- Vaterschaft
- Elterliche Sorge
- Unterhalt
- Besuchsrecht
- Kindesvermögen
- Zivilrechtliche Kindesschutzmassnahmen
- Gefährdung des Kindesswohls
Erwachsenenschutz
- Vorsorgeauftrag
- Patientenverfügung
- Vertretung bei Urteilsunfähigkeit
- Aufenthalt in Wohn- und Pflegeeinrichtungen
- Beistandschaft
- Fürsorgerische Unterbringung
- Gefährdungsmeldung
- Private Mandatstragende
Kontakt
Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde
Mittelland Nord
Bernstrasse 5
3312 Fraubrunnen
Tel. 031 635 20 50
info.kesb-mn@be.ch
KESB Mittelland Nord