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Steuererklärungen - allgemeine Informationen
Steuererklärung ausfüllen
Steuerpflichtige Personen sind verpflichtet jedes Jahr eine Steuererklärung auszufüllen.
Privatpersonen (auch natürliche Personen genannt), selbstständig Erwerbstätige sowie Landwirte können Ihre Steuererklärung im TaxMe-Online mit oder ohne BE-Login ausfüllen und einreichen. Wenn Sie weiterhin die Formulare auf Papier wünschen, können wir Ihnen diese zustellen. Möchten Sie die Steuererklärung ausfüllen, ohne mit dem Internet verbunden zu sein, dann füllen Sie sie offline mit TaxMe-Offline aus.
Nutzen Sie die Vorteile von BE-Login und reichen Sie die Steuererklärung vollständig elektronisch ein. Belege können direkt online eingereicht werden und Sie haben stets den Überblick über Ihre Rechnungen, Veranlagungen, Zahlungen usw.
Steuererklärung ausfüllen
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Fristen und Fristverlängerung
Privatpersonen reichen Ihre Steuererklärung bis zum 15. März bei der Einwohnergemeinde Fraubrunnen ein. Selbständige Erwerbstätige sowie Landwirte müssen Ihre Steuererklärung bis zum 15. Mai einreichen.
Falls Sie eine Fristverlängerung benötigen, müssen Sie diese vor dem ordentlichen Abgabetermin bei der Steuerverwaltung des Kantons Bern beantragen. Die Fristverlängerung können Sie online, telefonisch oder schriftlich beantragen.
Die Einkommens- und Vermögenssteuern für das laufende Steuerjahr werden mit drei Ratenrechnungen erhoben. Sie sind jeweils am 20. Mai, 20. August und 20. November fällig und – wie die Schlussabrechnung – innert 30 Tagen zahlbar. Können Sie die Steuerrechnungen nicht innert der vorgegebenen Zahlungsfrist bezahlen, nehmen Sie mit der Inkassostelle der Steuerverwaltung des Kantons Bern Kontakt auf.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Steuern | 031 760 30 50 | finanzverwaltung@fraubrunnen.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Finanzverwaltung | 031 760 30 50 | finanzverwaltung@fraubrunnen.ch |