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Waffenerwerbsscheine
Gesuchseinreichung bei waffenrechtlichen Bewilligungen
Aufgrund der Anpassungen im Rahmen der Einführung des neuen Polizeigesetzes und der neuen Polizeiverordnung sowie der im August 2019 in Kraft getretenen EU-Waffenrichtlinie bzw. dem neuen Waffengesetz und der zugehörigen Verordnung, sind folgende waffenrechtliche Gesuche im Kanton Bern seit dem 1. August 2019 direkt bei der zuständigen Bewilligungsbehörde (Kantonspolizei Bern, Fachbereich Waffen, Sprengstoff und Gewerbe, Postfach, 3001 Bern) einzureichen:
- Ausnahmebewilligungen
- Waffenerwerbsscheine
- Waffenhandelsbewilligungen
- Waffentragebewilligungen
Dies hat zur Folge, dass die Gesucheinreichung für die oben erwähnten Bewilligungen seit dem 1. August 2019 nicht mehr bei der Wohnsitzgemeinde der gesuchstellenden Person erfolgen muss, sondern direkt beim Fachbereich Waffen, Sprengstoff und Gewerbe der Kantonspolizei Bern.
Nachfolgende Gesuche sind nach wie vor bei der zuständigen Gemeinde einzureichen:
- Abbrandbewilligung
- Erwerbsschein für pyrotechnische Gegenstände
- Verkaufsbewilligung für pyrotechnische Gegenstände
- Erwerbsschein für Sprengmittel
Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage der Kantonspolizei Bern: www.police.be.ch oder telefonisch unter der Nummer: 031 638 60 60 der Kantonspolizei Bern, Fachbereich Waffen, Sprengstoff und Gewerbe, Postfach, 3001 Bern.
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Ortspolizei | 031 760 30 30 | gemeindeschreiberei@fraubrunnen.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindeschreiberei | 031 760 30 30 | gemeindeschreiberei@fraubrunnen.ch |