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Abmeldung ausländische Bürger
Damit wir Sie aus unserem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich spätestens am Tage des Wegzugs am Schalter der Gemeindeschreiberei abmelden. Die Abmeldung aus unserer Gemeinde ist gratis.
Für die Abmeldung benötigen wir von Ihnen:
- Ausländerausweis
Bei einem Wegzug ins Ausland ist die genaue Auslandadresse und eine Kontaktadresse in der Schweiz anzugeben. Wir bitten Sie, sich frühzeitig bei der Gemeinde zu melden. Vor der Abreise muss von ausländischen Personen mit Ausweis C und ausländischen Personen mit Ausweis B, wenn der Ehegatte CH-Bürger ist, eine Steuererklärung ausgefüllt werden.
Zugehörige Objekte
Name |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Einwohner- und Fremdenkontrolle | 031 760 30 30 | gemeindeschreiberei@fraubrunnen.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindeschreiberei | 031 760 30 30 | gemeindeschreiberei@fraubrunnen.ch |