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Gastgewerbebewilligung
Wer einen öffentlichen Anlass durchführt und dabei Speisen und Getränke ausgibt, benötigt eine gastgewerbliche Einzelbewilligung.
Das Gesuch kann online auf der Homepage der Regierungsstatthalterämter heruntergeladen werden.
Überzeit
Gastgewerbebetriebe (auch mit Einzelbewilligung) dürfen ab 05.00 Uhr offen sein und müssen um 00.30 Uhr schliessen. Für länger dauernde Anlässe ist eine Überzeitbewilligung erforderlich, die vom Regierungsstatthalter auf Antrag der Gemeinde bis spätestens 03.30 Uhr erteilt werden kann. Antrag für Überzeit: Link.
Überzeit für Einzelanlässe kann auf dem Bewilligungsgesuch direkt beantragt werden.
Jugendschutz
Die Abgabe von alkoholischen Getränken jeglicher Art an Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren, von gebrannten alkoholischen Getränken unter 18 Jahren und der Verkauf von Tabakwaren an Kinder und Jugendliche ebenfalls unter 18 Jahren ist verboten. Es bedarf für jeden bewilligungspflichtigen Anlass ein Jugendschutzkonzept. (Mustervorlage)
Gemäss Art. 28 des Gastgewerbegesetzes sind mindestens drei alkoholfreie Getränke (Sirupartikel) billiger anzubieten als das billigste alkoholische Getränk in gleicher Menge. Billiger bedeutet zudem, dass der auf der Getränkekarte ausgewiesene Preis tiefer sein muss. Kaffee und Tee werden bei der Überprüfung des Sirupartikels nicht berücksichtigt.
Unter folgendem Link kann die Getränkekarte in Bezug auf den Sirupartikel" überprüft werden. Öffnen Sie anschliessend auf der Seite die Excel-Datei Alkoholfreie Getränke: Preisvergleich.
Einreichung Gesuch
Für die Führung einer Festwirtschaft benötigen Sie die Zustimmung der Ortspolizeibehörde sowie die Bewilligung des Regierungsstatthalteramtes. Die entsprechenden Formulare erhalten Sie direkt auf der Homepage des Regierungsstatthalteramtes oder auf der Gemeindeverwaltung.
Ab 2024 wird im Kanton Bern phasenweise das digitale Gesuchsverfahren eingeführt. Seit dem 16.08.2024 ist es bei der Gemeinde Fraubrunnen möglich, das Gesuch um gastgewerbliche Einzelbewilligung digital einzureichen. Dafür benötigen Sie lediglich Ihr BE-Login, wie es für das Erfassen der Steuererklärung oder die Beantragung von Betreuungsgutscheine benötigt wird. Die Gemeinde prüft anschliessend das online eingereichte Gesuch und übermittelt den Antrag mit allfälligen Auflagen an das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie vom Regierungsstatthalteramt die Bewilligung per E-Mail zugestellt.
Die digitale Erfassung des Gesuches erfolgt über den Link Digitales Gesuchsformular Gastgewerbliche Einzelbewilligung. Bitte beachten Sie die Eingabefristen.
Die Anleitung für Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller finden Sie nachfolgend. Bei weiteren Fragen oder Unklarheiten steht Ihnen die Gemeindeschreiberei gerne zur Verfügung.
Anleitung Gesuchsteller; Einzelbewilligung Gastgewerbe.pdf
Gastgewerbliche Einzelbewilligung - Anleitung für Gesuchsteller - YouTube
Homepage Regierungsstatthalterämter
Es besteht nach wie vor die Möglichkeit, das Gesuch, um gastgewerbliche Einzelbewilligung in Papierform bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Der unten aufgeführte Link führt Sie zum entsprechenden Gesuchsformular als PDF-Datei.
Gastgewerbliche Einzelbewilligung
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindeschreiberei | 031 760 30 30 | gemeindeschreiberei@fraubrunnen.ch |