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Grabfeldräumung auf dem Friedhof Grafenried und Limpach

14. Februar 2025

Friedhof Grafenried
Die Ruhedauer für sämtliche Gräber (Ausnahme Familiengräber) auf dem Friedhof Grafenried beträgt 20 Jahre (Anhang 1, B des Friedhof- und Bestattungsreglements der Gemeinde Fraubrunnen - Friedhof Grafenried). Bei Beerdigung von zwei Personen auf einem Grab ist für die Berechnung der Ruhedauer die Erstbestattung massgebend.

Hiermit wird in Anlehnung an Art. 15 des Friedhof- und Bestattungsreglements der Gemeinde Fraubrunnen - Friedhof Limpach acht Monate im Voraus die Aufhebung des Gräberfeldes mit 57 Gräber (Erdbestattungen in den Jahren 1991-1999) sowie des Gräberfeldes mit 44 Gräber (Urnenbestattung in den Jahren 1992-2004) bekannt gemacht.


Friedhof Limpach
Die Ruhedauer für sämtliche Gräber (Ausnahme Familiengräber) auf dem Friedhof Limpach beträgt 25 Jahre (Art. 15 Friedhof- und Bestattungsreglement der Gemeinde Fraubrunnen - Friedhof Limpach). Bei Beerdigung von zwei Personen auf einem Grab ist für die Berechnung der Ruhedauer die Erstbestattung massgebend.

Hiermit wird gestützt auf Art. 15 des Friedhof- und Bestattungsreglements der Gemeinde Fraubrunnen - Friedhof Limpach acht Monate im Voraus die Aufhebung des Gräberfeldes mit 8 Gräber (Erdbestattungen in den Jahren 1990-1995) sowie des Gräberfeldes mit 3 Gräber (Urnenbestattung in den Jahren 1997-1999) bekannt gemacht.

Die Angehörigen haben die Möglichkeit frühestens sechs Wochen vor der Grabfeldräumung, das heisst ab 2. September 2025 bis 14. Oktober 2025 das Grabmal und den Grabschmuck auf ihre Kosten zu entfernen. Nach diesem Datum wird das Gräberfeld auf Kosten der Einwohnergemeinde geräumt und das Grabmal entsorgt.

Für Auskünfte über betroffene Gräber wenden Sie sich an Gemeindeschreiberei, Tel. 031 760 30 30 oder gemeindeschreiberei@fraubrunnen.ch.
Wir bitten Sie um Verständnis für die bevorstehende Gräberfeldaufhebung.

Gemeindeschreiberei Fraubrunnen