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Protokoll der Gemeindeversammlung vom 2.12.2024
Das Protokoll zur Gemeindeversammlung vom 2.12.2024 liegt ab sofort öffentlich zur Einsichtnahme auf.
Hinweis zum Protokoll
- Die Gemeindeschreiberin oder der Gemeindeschreiber legt das Protokoll der Versammlung spätestens dreissig Tage nach der Versammlung, während dreissig Tagen öffentlich auf.
- Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Gemeinderat gemacht werden.
- Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und genehmigt das Protokoll. Auszug Reglement über Gemeindeabstimmungen und -Wahlen (RAW) Art. 27
- Das Protokoll kann zusätzlich bei der Gemeindeschreiberei eingesehen oder beim Datum der jeweiligen Versammlung heruntergeladen werden.
Zugehörige Objekte
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Protokoll GV Gemeindeversammlung 02.12.2024 (PDF, 354.67 kB) | Download | 0 | Protokoll GV Gemeindeversammlung 02.12.2024 |