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Protokoll der Gemeindeversammlung vom 2.12.2024

19. Dezember 2024

Das Protokoll zur Gemeindeversammlung vom 2.12.2024 liegt ab sofort öffentlich zur Einsichtnahme auf.

Hinweis zum Protokoll

  1. Die Gemeindeschreiberin oder der Gemeindeschreiber legt das Protokoll der Versammlung spätestens dreissig Tage nach der Versammlung, während dreissig Tagen öffentlich auf.
  2. Während der Auflage kann schriftlich Einsprache beim Ge­meinderat gemacht werden.
  3. Der Gemeinderat entscheidet über die Einsprachen und ge­nehmigt das Protokoll. Auszug Reglement über Gemeindeabstimmungen und -Wahlen (RAW) Art. 27
  4. Das Protokoll kann zusätzlich bei der Gemeindeschreiberei eingesehen oder beim Datum der jeweiligen Versammlung heruntergeladen werden.

Zugehörige Objekte

Name
Protokoll GV Gemeindeversammlung 02.12.2024 (PDF, 354.67 kB) Download 0 Protokoll GV Gemeindeversammlung 02.12.2024