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Digitales Bewilligungsverfahren: Gastgewerbliche Einzelbewilligung

16. August 2024

Für die Führung einer Festwirtschaft benötigen Sie die Zustimmung der Ortspolizeibehörde sowie die Bewilligung des Regierungsstatthalteramtes. Die entsprechenden Formulare erhalten Sie direkt auf der Homepage des Regierungsstatthalteramtes oder auf der Gemeindeverwaltung.

Ab 2024 wird im Kanton Bern phasenweise das digitale Gesuchsverfahren eingeführt. Seit dem 16.08.2024 ist es bei der Gemeinde Fraubrunnen möglich, das Gesuch um gastgewerbliche Einzelbewilligung digital einzureichen. Dafür benötigen Sie lediglich Ihr BE-Login, wie es für das Erfassen der Steuererklärung oder die Beantragung von Betreuungsgutscheine benötigt wird. Die Gemeinde prüft anschliessend das online eingereichte Gesuch und übermittelt den Antrag mit allfälligen Auflagen an das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland. Wenn die Voraussetzungen erfüllt sind, erhalten Sie vom Regierungsstatthalteramt die Bewilligung per E-Mail zugestellt.

Die digitale Erfassung des Gesuches erfolgt über den Link Digitales Gesuchsformular Gastgewerbliche Einzelbewilligung. Bitte beachten Sie die Eingabefristen.

 

Die Anleitung für Gesuchstellerinnen und Gesuchsteller finden Sie nachfolgend. Bei weiteren Fragen oder Unklarheiten steht Ihnen die Gemeindeschreiberei gerne zur Verfügung.
Anleitung Gesuchsteller; Einzelbewilligung Gastgewerbe.pdf
Gastgewerbliche Einzelbewilligung - Anleitung für Gesuchsteller - YouTube
Homepage Regierungsstatthalterämter

Es besteht nach wie vor die Möglichkeit, das Gesuch, um gastgewerbliche Einzelbewilligung in Papierform bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Der unten aufgeführte Link führt Sie zum entsprechenden Gesuchsformular als PDF-Datei.
Gastgewerbliche Einzelbewilligung