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Baubewilligungsverfahren
Baubewilligungspflicht
Bauvorhaben, welche keiner Baubewilligung bedürfen sind in Art. 5 ff des kantonalen Dekrets über das Baubewilligungsverfahren (BewD) geregelt. In Art. 6 sind unter Vorbehalt von Art. 7 weitere bewilligungsfreie Bauten und Anlagen aufgeführt. Für alle übrigen Vorhaben benötigen Sie eine Baubewilligung, sofern nicht einer der Ausschlussgründe nach Art. 5 Abs. 1 Bst. b oder 6 Abs. 2 BewD gegeben ist. Es empfiehlt sich zur Klärung der Situation eine Anfrage bei der Bauverwaltung.
Baubewilligungsverfahren
Fehlende Unterlagen und Abklärungen führen im Baubewilligungsverfahren zu unnötigen Verzögerungen und Mehrkosten. Bei grösseren Bauvorhaben empfiehlt es sich, mit der Bauverwaltung frühzeitig Kontakt aufzunehmen. Damit können allfällige Auflagen bereits in die Projektierung einfliessen und mögliche Konfliktsituationen frühzeitig erkannt werden. Machen Sie sich vor Planungsbeginn mit den Zonenvorschriften bekannt. Neben den Vorschriften der baurechtlichen Grundordnung können auch Spezialvorschriften (Überbauungsordnungen, Bauinventar etc.) das Baubewilligungsverfahren beeinflussen.
Baugesuchseingabe
Das Baugesuch ist ab 01.03.2022 zwingend über eBau einzureichen. Nähere Informationen zu eBau finden Sie unter folgendem Link.
eBau - elektronisches Baubewilligungsverfahren im Kanton Bern
Baurechtliche Grundordnung / Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster)
Wer in der Schweiz Land besitzt, kann dieses nicht beliebig nutzen. Er muss sich an die Rahmenbedingungen halten, die ihm Gesetzgeber und Behörden vorschreiben. Der Kataster der öffentlich-rechtlichen Eigentumsbeschränkungen (ÖREB-Kataster) führt die wichtigsten Beschränkungen auf, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen und behördlicher Erlasse auf ein Grundstück wirken (z.B. Bauzonen). Somit ergänzt der ÖREB-Kataster das Grundbuch, das die privatrechtlichen Einschränkungen enthält. Mit dem ÖREB-Kataster werden Eigentumsbeschränkungen zentral, offiziell und zuverlässig dargestellt. Seit dem 08.03.2018 ist die Gemeinde Fraubrunnen im ÖREB-Kataster aufgeschaltet. Sie können die Einschränkungen für Ihr Grundstück, inkl. Baureglement und Zonenplan, unter folgendem Link abrufen.
Geoportal Kanton Bern ÖREB-Kataster (deutsch)
Zugehörige Objekte
Name Vorname | Funktion | Amtsantritt | Kontakt |
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Name | Telefon | Kontakt |
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Bau und Planung | 031 760 30 40 | bauverwaltung@fraubrunnen.ch |
Name | Telefon | Kontakt |
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Bauverwaltung | 031 760 30 40 | bauverwaltung@fraubrunnen.ch |
Name | Download |
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