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Abstimmungen und Wahlen
Die Gemeindeverwaltung bereitet Wahlen und Abstimmungen vor. Das Abstimmungsmaterial wird durch das Schulungs- und Arbeitszentrum für Behinderte in Burgdorf verpackt und versendet.
Abstimmen und wählen dürfen alle Schweizer Bürgerinnen und Bürger, die 18 Jahre alt und mündig sind. Für das Gemeindestimmrecht müssen Sie zudem während mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnhaft und gemeldet sein.
Die Unterlagen werden für Abstimmungen spätestens 21 Tage, für Wahlen frühestens 20 Tage und spätestens 15 Tage vor dem Wahltag, für Gemeindeversammlungen 14 Tage vorher zugestellt. Falls Sie als stimmberechtigte Person die Unterlagen nicht erhalten haben, melden Sie dies bitte telefonisch oder per E-Mail bei uns.
Am Abstimmungssonntag zählt unser Wahlbüro die eingegangenen Zettel aus und ermittelt das Wahl- oder Abstimmungsresultat. Die Ergebnisse werden auf dieser Homepage in den Newsmeldungen publiziert.
Zugehörige Objekte
Name | Telefon | Kontakt |
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Gemeindeschreiberei | 031 760 30 30 | gemeindeschreiberei@fraubrunnen.ch |
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